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Nutzungshonorar

Die Werbeagentur erbringt eine über die technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Leistung für ihre Kunden. Dieser schöpferische Input ist Basis ihrer Existenz, ihn erwartet der Kunde. Es liegt daher im Interesse der Agentur, ihre schöpferischen Leistungen abzusichern. Die angemessene Höhe eines Nutzungshonorars kann nur von Fall zu Fall festgesetzt werden, weil der Umfang einer weiteren Nutzung nicht vorhersehbar ist. Jedenfalls aber wird i.d.R. vereinbart, dass in den drei Richtungen inhaltlich, zeitlich und räumlich weitere Nutzung kostenpflichtig ist.

 

siehe auch:

 

 

 

 

 

 

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