Der Gesetzgeber schreibt im Teledienstgesetz (TDG) seit Januar 2002 ein erweitertes Impressum für kommerziell genutzte Websites vor.
Betroffen von der Impressumspflicht sind neben allen Websites, die "Teledienste" wie Online-Banking, Online-Shops etc, beinhalten, auch jede geschäftliche Website, die zur "Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangeboten" dient.
Verstöße gegen das Teledienstegesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis zu 50.000,-- Euro geahndet werden. Ebenso ist mit Abmahnungen durch Wettbewerber oder Abmahnvereine zu rechnen.
Das Impressum muss "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein.
Es muss folgende Informationen enthalten:
Den Namen und die Anschrift, unter der Ihr Unternehmen niedergelassen ist, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
Eine Telefonnummer sowie eine E-Mail-Adresse, um schnell und unkompliziert mit ihrem Unternehmen in Kontakt treten zu können,
Wird der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das ihr Unternehmen eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer,
Für spezielle Berufsgruppen, wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater die Kammer, welcher Sie angehören, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind.
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (wenn vorhanden).
Diese Angaben sind ohne Gewähr und befreien Sie nicht vor eigenen Recherchen.
siehe auch: