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Impressumspflicht im Internet

Der Gesetzgeber schreibt im Teledienstgesetz (TDG) seit Januar 2002 ein erweitertes Impressum für kommerziell genutzte Websites vor.

Betroffen von der Impressumspflicht sind neben allen Websites, die "Teledienste" wie Online-Banking, Online-Shops etc, beinhalten, auch jede geschäftliche Website, die zur "Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangeboten" dient.

 

Verstöße gegen das Teledienstegesetz stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis zu 50.000,--  Euro geahndet werden. Ebenso ist mit Abmahnungen durch Wettbewerber oder Abmahnvereine zu rechnen.

 

Das Impressum muss "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein.

Es muss folgende Informationen enthalten:

 

Diese Angaben sind ohne Gewähr und befreien Sie nicht vor eigenen Recherchen.

 

siehe auch: